Nutzung von Cloud Computing-Diensten trotz Ende von Safe Harbor Wer sicher verschlüsselt, braucht kein Safe Harbor
Von Daniel Wolf, Regional Director DACH von Skyhigh Networks
(12.11.15) - Es hat sich angedeutet. Die jetzige Regelung für Safe Harbor ist ab sofort ungültig. Bis sich die EU und die USA auf eine neue Datenschutz-Regelung geeinigt haben, wird einige Zeit vergehen. Das Business geht aber währenddessen weiter – trotz der jetzt herrschenden Rechtsunsicherheit. In dieser Situation müssen sich Unternehmen selbst um einen ausreichenden Datenschutz kümmern. Ansonsten laufen sie Gefahr, von Datenschützern, Kunden oder Mitarbeitern verklagt zu werden.
Im Fokus steht vor allem die Nutzung von Cloud-Diensten. Bereits vor dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor waren nicht alle Cloud Computing-Services für den Einsatz in Unternehmen geeignet. Eine Analyse von 14.000 Cloud-Diensten zeigt, dass rund 65 Prozent davon nicht mit EU-Recht konform sind. Weitere 17 Prozent speichern die Daten nach den Bestimmungen von Safe Harbor. Seit dem 6. Oktober heißt das: Nur 18 Prozent der Cloud.Services entsprechen aktuell den Datenschutzrichtlinien der EU.
Was bedeutet das für Unternehmen? Sie haben zwei Möglichkeiten, selbst aktiv für Datenschutz zu sorgen. Erstens müssen sich Unternehmen so schnell wie möglich einen Überblick über die eigene Cloud Computing-Nutzung verschaffen. Denn Schatten-IT macht auch vor Cloud Computing-Services nicht halt. Viele IT-Verantwortliche unterschätzen das Ausmaß der Cloud-Nutzung in ihrem Unternehmen. Daher benötigen Sie dringend Werkzeuge, mit denen sie Schatten-IT sowie Anomalien in der Cloud-Nutzung kontinuierlich erkennen und analysieren können. Anschließend lassen sich unsichere Cloud Computing-Dienste umfassend blockieren, so dass keine sensiblen Daten das Unternehmensnetzwerk verlassen.
Die zweite Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Technologien wie Verschlüsselung und Tokenisierung. Werden Daten verschlüsselt und personenbezogene Informationen durch Tokenisierung entfernt, bevor sie in die Cloud geschickt wurden – dann lösen sich die Datenschutzprobleme praktisch in Luft auf, weil diese Daten keinerlei Rückgriffe auf Personen mehr ermöglichen. Die entscheidende Voraussetzung hierfür ist aber: Die dafür notwendigen Schlüssel müssen im Unternehmen bleiben.
Unternehmen sollten durch das EuGH-Urteil nicht in Panik ausbrechen. Sie haben Möglichkeiten, selbst für Datenschutz und Rechtssicherheit zu sorgen. Sie müssen sie nur umsetzen. (Skyhigh Networks: ra)
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