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Nur bei schwersten Straftaten zulässig


Bernhard Rohleder: "Grundsätzlich halten wir es jedoch für problematisch, wenn weiterhin bestehende Sicherheitslücken in Kommunikationsmitteln für staatliche Überwachung genutzt werden dürfen, bspw. um Staatstrojaner zu installieren"
Ermittlungsbehörden brauchen insgesamt dringend mehr Ressourcen und eine bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime


Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner teilweise für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners enge Grenzen setzt. Die Karlsruher Richter betonen zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist. Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht nachzubessern und Rechtssicherheit für die Anbieter digitaler Dienste und von Telekommunikationslösungen zu schaffen. Die Unternehmen benötigen klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, um ihren Beitrag zur inneren Sicherheit zu leisten, ohne dabei die Rechte ihrer Kundinnen und Kunden zu verletzen.

Grundsätzlich halten wir es jedoch für problematisch, wenn weiterhin bestehende Sicherheitslücken in Kommunikationsmitteln für staatliche Überwachung genutzt werden dürfen, bspw. um Staatstrojaner zu installieren. Unbekannte Sicherheitslücken sind eine Gefahr für die IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und Verwaltungen. Statt Schwachstellen bewusst offen zu halten und zu nutzen, sollten sie nach Bekanntwerden unverzüglich an die Hersteller gemeldet werden, die sie dann schnellstmöglich schließen können.

Die Kriminalität im Netz nimmt stetig zu. Die Ermittlungsbehörden brauchen daher insgesamt dringend mehr Ressourcen und eine bessere Ausbildung im Bereich Cybercrime, um den Tätern das Handwerk legen zu können. Indem man Sicherheitslücken offen lässt, konterkariert man dieses Ziel." (Bitkom: ra)

eingetragen: 28.08.25

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  • Nur bei schwersten Straftaten zulässig

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz sogenannter Staatstrojaner teilweise für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners enge Grenzen setzt. Die Karlsruher Richter betonen zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist. Der Gesetzgeber ist nun in der Pflicht nachzubessern und Rechtssicherheit für die Anbieter digitaler Dienste und von Telekommunikationslösungen zu schaffen."

  • Zusätzlich an Schlagkraft gewonnen

    Orange Cyberdefense, die Cybersecurity-Tochtergesellschaft von Orange, hat 100 Prozent der Anteile von ensec übernommen, einem Schweizer Cybersecurity-Unternehmen, das für seine Expertise in Beratung, IT-Sicherheitsintegration und Managed Security Services bekannt ist. Der maßgeschneiderte Support von ensec deckt ein breites Portfolio von Produkten führender Cybersecurity-Anbieter ab. Die strategische Übernahme, die am 23. Juli 2025 abgeschlossen wurde, wird die bestehende Präsenz von Orange Cyberdefense in der Schweiz gezielt erweitern.

  • Kommunikationskanal mitnichten zerstört

    In letzter Zeit konnte man häufig von erfolgreichen Schlägen verschiedener Polizeibehörden unterschiedlicher Staaten gegen Strukturen von Cyber-Kriminellen lesen. Unter anderem wurde das Darknet-Forum BreachForums, eines der wichtigsten der cyber-kriminellen Szene, unter die Kontrolle von Ermittlern gestellt. Wer nun aber glaubt, dass solche Schläge ein Grund zum Feiern sind, der denkt nicht an morgen, denn bald nach der Abschaltung tauchten etliche Nachfolger oder sogar Kopisten auf. Hinzu kommt sogar, dass die Betreiber des Hacker-Forums DarkForums, welches BreachForums beinahe in allen Punkten spiegelt, stolz verkündet haben, dass sie über die Messenger App Telegram den Kanal Jacuzzi weiter betreiben, der zuvor der offizielle Chatroom der BreachForums war.

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